Seliger Ketzinger

Wettbewerbsrecht

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Rechtsanwalt Michael Ketzinger
Wettbewerber, die sich in einer bestimmten Branche um Geschäftsabschlüsse bemühen, stehen in einer durch den Wettbewerb begründeten Beziehung zueinander. Der Wettbewerb ist grundsätzlich frei. Einschränkungen ergeben sich u.a. durch staatliche Beschränkungen (Niederlassungsfreiheit, Konzessionierung) oder durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Unlauterkeit). Zur Vermeidung von Nachteilen beraten wir bei der Verwehrung des Marktzutritts von Unternehmen (Marktzutrittsregelungen) und bei der Entwicklung und Durchführung von Werbe- und Marketingstrategien.
Michael Ketzinger