Seliger Ketzinger
Werbemaßnahmen
Eine Vorprüfung von Werbemaßnahmen kann frühzeitig Konflikte vermeiden. Die Feststellung solcher Verstöße erst nach Veröffentlichung der Werbemaßnahme bedingt regelmäßig die Änderung oder Einstellung. Damit einhergehende Kosten für Abmahnungen und/oder Gerichtsverfahren sollte möglichst vermieden werden. Nur eine rechtlich abgesicherte Werbemaßnahme schützt vor teuren Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.

Prozessführung
Für den Fall, dass eine Abmahnung vorliegt und eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar ist, verteidigen wir die Marketingmaßnahme gegenüber Wettbewerbern und Verbänden. Streitverhinderung bleibt jedoch im Interesse unserer Mandanten unsere oberste Maxime. Selbstverständlich setzen wir auch die Interessen unserer Mandanten mit aller Macht durch, wenn ein Mitbewerber sich unlauter verhält. Dabei können sich unsere Mandanten auf unsere langjährige Vertretung in diesem Rechtsgebiet verlassen.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
§ 17 UWG schützt das Unternehmen vor einer Verletzung seiner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und gleichzeitig den Wettbewerb vor Verfälschung. Sollten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verraten werden, verfolgen wir auf Weisung unserer Mandanten die Verfehlung sowohl zivil- aber auch strafrechtlich.